Baufälligkeit 1880

 

Die folgenden Dokumente aus den Jahren 1783 bis 1883 befassen sich mit der Geschichte, Nutzung und den administrativen Konflikten um die Kapellen St. Dominicus und St. Leonhard in Kaufbeuren. Im Mittelpunkt steht die Kapelle St. Dominicus, deren Ursprünge bis ins 12. Jahrhundert zurückreichen und die historisch sowohl von katholischen als auch von protestantischen Gläubigen genutzt wurde.

 

Die zentralen Erkenntnisse aus den Quellen sind:

 

  1. Historische Bedeutung: Die St. Dominicus-Kapelle war ursprünglich für Leprakranke ("Sonder-Siechen") bestimmt und diente über Jahrhunderte als Ort der freien Religionsausübung für beide Konfessionen. Die nahegelegene St. Leonhard-Kapelle wurde 1415 geweiht, ihr genauer Stiftungszweck ist jedoch unbekannt.
  2. Administrativer Kernkonflikt (1881-1882): Ein tiefgreifender Streit zwischen dem Ober-Kirchen-Rat und der Königlichen Regierung von Schwaben und Neuburg entzündete sich an der Frage der Finanzierung von Kirchenreparaturen. Die Regierung vertrat das Prinzip, dass Reparaturen Sache des Eigentümers seien, während die kirchliche Seite argumentierte, die Kostenverteilung richte sich nach dem Nutzen.
  3. Baufälligkeit und drohender Abriss: Im April 1882 wurde die St. Dominicus-Kapelle als baufällig eingestuft. Da die zuständige Stiftung mittellos war und die Stadt Kaufbeuren die Kosten aufgrund angespannter Finanzen scheute, wurde der Abriss der als "entbehrlich" geltenden Kapelle erwogen. Ihre Weiternutzung durch die protestantische Gemeinde verhinderte dies zunächst.
  4. Intervention der Regierung: Nach monatelangem bürokratischem Schriftwechsel, in dem Genehmigungen für Gottesdienste verweigert und umfassende Berichte zu Eigentums-, Nutzungs- und Finanzierungsfragen gefordert wurden, intervenierte die Königliche Regierung im September 1882 entschieden. Sie sprach sich explizit gegen den Abriss der Kapelle aus und forderte Maßnahmen zur Instandsetzung.
  5. Lösung und Verweis auf Präzedenzfall: Die Regierung ordnete Sparmaßnahmen an und verwies auf einen historischen Beschluss von 1843 bezüglich der Zerstörung des Dominikanerklosters und der Wiedererrichtung der Kapelle, um die Angelegenheit zukünftig zu regeln. Die Akten wurden schließlich im Juli 1883 geschlossen.

 

1. Historischer Kontext und Ursprünge (Quellen von 1783)

 

Ein Artikel im "Wochenblatt" vom 29. März 1783 beleuchtet die frühe Geschichte der beiden Kapellen und das allgemeine Interesse an Heimatkunde in Kaufbeuren.

 

1.1. Die Kapelle St. Dominicus

 

  • Gründung und ursprünglicher Zweck: Die Kapelle, gelegen jenseits der Wertach, soll bereits 1182 bestanden haben und war ursprünglich für Leprakranke ("dabey wohnenden Leprosen" oder "Sonder-Siechen") bestimmt.
  • Widerlegung einer Legende: Die Annahme, dass an diesem Ort Dominikaner gelebt hätten, wird als unbegründet zurückgewiesen, da keine alten Urkunden dies belegen. Die ältesten Dokumente bestätigen ausschließlich die Nutzung für Kranke.
  • Erweiterung: Eine wahrscheinliche Erweiterung und Wiederherstellung der Kapelle in ihre heutige Form fand im Jahr 1483 statt.
  • Interkonfessionelle Nutzung: Die Quelle betont, dass "beyde Religionstheile ihre freye Religionsübung" in der Kapelle hatten. Im 17. Jahrhundert hielt der Diakon monatliche Predigten für die dort ansässigen evangelischen "Sonder-Siechen".

 

1.2. Die Kapelle St. Leonhard

 

  • Lage und Weihung: Die kleine, dem Diakon St. Leonhard geweihte Kapelle befand sich ebenfalls vor den Toren der Stadt. Sie wurde im Jahr 1415 von Hermann Wetzler, Titularbischof von Nikopolis, im Auftrag des Augsburger Bischofs Friedrich von Grafeneck geweiht.
  • Unbekannter Stiftungszweck: Der Grund für ihren Bau sowie eventuelle Einkünfte sind in den Quellen nicht verzeichnet.
  • Indizien für Bedeutung: Eine urkundlich gesicherte Ablassgewährung vom 14. April 1415 deutet auf eine bestehende Wallfahrts- oder Stiftungstradition hin. Ein späterer Ewigzins-Verkauf von 1514 belegt, dass die Kapelle weiterhin als religiöser und sozialer Bezugspunkt diente.
  • Vermuteter Ursprung: Wahrscheinlich handelte es sich um eine typische Vorstadtkapelle des Spätmittelalters, gestiftet von Zünften, Bruderschaften oder Bürgerfamilien.

 

2. Der Administrativkonflikt um Reparaturkosten und Erhalt (1881–1883)

 

Ein intensiver Schriftverkehr aus den Jahren 1881 bis 1883 dokumentiert einen eskalierenden Konflikt zwischen kirchlichen und staatlichen Behörden bezüglich der Instandhaltung und Zukunft der St. Dominicus-Kapelle.

 

Chronologische Übersicht der Schlüsselereignisse

 

Datum

Dokument / Absender

Kernthema / Ereignis

13.04.1881

Königl. Regierung (Hammer) an Ober-Kirchen-Rat

Grundsatzstreit: Die Regierung vertritt das Prinzip "Reparatur ist Sache des Besitzers", die Kirche das Prinzip "Kostenverteilung nach Nutzen".

15.04.1882

Vorstand (an Kirchenstiftungen)

Feststellung der Baufälligkeit von St. Dominicus (Dach, Decke). Die Stiftung ist mittellos, die Stadtkasse angespannt.

20.04.1882

Schreiben an Kgl. Ober-Pfarramt

Es wird dringend gefordert, die Finanzierung des Gottesdienstes in St. Dominici sicherzustellen, um dessen Fortbestand zu gewährleisten.

03.05.1882

Kgl. protestantisches Consistorium Ansbach

Der beantragte Gottesdienst wird vorläufig nicht genehmigt; zuerst muss die Notwendigkeit der Kapelle geklärt werden.

09.05.1882

Kgl. Regierung von Schwaben und Neuburg

Fordert umfassende Klärung der Eigentums-, Vermögens-, Bau- und historischen Verhältnisse der Kapelle.

19.06.1882

Kgl. Regierung von Schwaben und Neuburg

Drängt auf eine mündliche Erklärung zum Sachverhalt und die Einholung von Beschlüssen.

14.07.1882

Kgl. Stadtpfarramt Kaufbeuren

Fordert eine Regelung zur Abfindung durch die Regierung und besteht darauf, dass die Kapelle auch ohne Abfindung erhalten bleibt.

20.09.1882

Kgl. Regierung von Schwaben und Neuburg

Spricht sich nach Fristversäumnis der lokalen Stellen explizit gegen den Abbruch der Kapelle aus.

13.11.1882

Kgl. Regierung von Schwaben und Neuburg

Beschließt Sparmaßnahmen und verweist auf einen historischen Beschluss von 1843 zur Regelung der Angelegenheit.

15.07.1883

Kgl. Ober-Magistrat

Vermerk "ad acta", der das vorläufige Ende des Verwaltungsvorgangs anzeigt.

 

 

2.1. Grundsatzstreit über die Baukosten (April 1881)

 

Ein Schreiben der Königlichen Regierung vom 13. April 1881 offenbart die grundlegende Meinungsverschiedenheit:

 

  • Position der Regierung: Ein Regierungserlass postuliert das Prinzip, dass die Reparatur von Gebäuden Sache des jeweiligen Besitzers sei.
  • Kritik der Kirche: Der Ober-Kirchen-Rat kritisiert diesen Ansatz scharf. Der Aufsatz erkenne die historische Verpflichtung der politischen Gemeinden zur Instandhaltung von Kirchengebäuden nicht an.
  • Gegenprinzip der Kirche: Die Verteilung von Reparaturkosten sei keine Sache des Besitzes, sondern in der Regel eine Sache des Nutzens.
  • Zusätzliches Problem: Lokale Kirchenvertreter lehnen es aufgrund historischer Prägungen ab, die politischen Gemeinden in die Pflicht zu nehmen, was die Position der Kirche intern schwächt.

 

2.2. Eskalation: Baufälligkeit und Finanzierungsnot (April 1882)

 

Ein Antrag vom 15. April 1882 verschärft die Lage dramatisch:

 

  • Zustandsbericht: Eine Inspektion der St. Dominicus-Kirche ergibt, dass eine sofortige Reparatur von Dach und Decke "nöthig" ist.
  • Finanzierungsproblem: Die Stiftung der Kirche wird als "so arm" beschrieben, dass sie die geschätzten Kosten von 250 Mark nicht aufbringen kann.
  • Zuständigkeitsfrage: Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Kaufbeuren als Eigentümerin die Kosten tragen muss, was angesichts der "angespannten Lage der Finanzen" als sehr schwierig gilt.
  • Existenzberechtigung: Das Schreiben impliziert, dass die Kirche als "entbehrlich" angesehen werden könnte, wenn sie nicht von der protestantischen Gemeinde genutzt würde.

 

2.3. Genehmigungskonflikte und behördliche Forderungen (April – Mai 1882)

 

Der Konflikt verlagert sich auf die administrative Ebene:

 

  • Gottesdienstgenehmigung: Ein Schreiben vom 20. April 1882 an das Pfarramt und den Magistrat fordert dringend, die Finanzierung des Gottesdienstes zu sichern, um dessen Genehmigung und Fortbestand zu gewährleisten.
  • Vorläufige Ablehnung: Das Königliche protestantische Consistorium in Ansbach teilt am 3. Mai 1882 mit, dass über den beantragten Gottesdienst derzeit nicht verfügt werden könne. Zuerst müsse die "Frage über die Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Abhilfe der S. Dominicus-Kapelle" erörtert werden.
  • Umfassende Untersuchung gefordert: Die Königliche Regierung von Schwaben und Neuburg fordert am 9. Mai 1882 eine umfassende und schleunige Klärung folgender Punkte:
    • Eigentümer- und Vermögensverhältnisse
    • Bauliche und historische Verhältnisse
    • Umfang der Unterhaltungspflicht
    • Vorschläge zur Verwendung des Dominici-Stiftes
    • Der Beitrag der Stadt zur Kapelle
    • Die Frage der Abfindung und der interkonfessionellen Gottesdienste

 

2.4. Intervention der Regierung gegen den Abriss (Juni – September 1882)

 

Nachdem die lokalen Stellen nicht fristgerecht handeln, greift die Regierungsebene durch:

 

  • Druck der Regierung: Mit Schreiben vom 19. Juni 1882 fordert die Regierung eine "baldigst mündliche Erklärung" und die Einleitung von Maßnahmen.
  • Position des Pfarramts: Das Stadtpfarramt bekräftigt am 14. Juli 1882 die Forderung nach einer Abfindungsregelung durch die Regierung und stellt klar, dass die Kirche "bestehen bleiben soll", selbst wenn eine Abfindung ausbleibt.
  • Entscheidung gegen den Abriss: In einem entscheidenden Schreiben vom 20. September 1882 stellt die Regierung fest, dass die Frist zum 15. Juli für eine Stellungnahme zum "Abbruch der Franz. S. Dominici" verstrichen sei. Daraufhin wird das Oberamt Augsburg angewiesen, eine Note anzufertigen, die sich "gegen den Abbruch der S. Dominici-Kapelle" ausspricht.

 

2.5. Abschluss des Verfahrens (November 1882 – Juli 1883)

 

Die Regierung trifft eine abschließende Regelung:

 

  • Sparmaßnahmen und historischer Verweis: Am 13. November 1882 beschließt die Regierung, dass bei der Kirche "so viel wie möglich eingespart werden" soll. Sie verweist auf einen früheren Beschluss vom 20. Juli 1843, der die Zerstörung des Dominikanerklosters und die Wiedererrichtung der Kapelle betraf, als maßgeblich für zukünftige Entscheidungen.
  • Archivierung: Ein Dokument vom 21./22. Juli 1855, das finanzielle Transaktionen betrifft (Kosten von 15 bzw. 10 Gulden), wird mit Verweisen auf die Vorgänge von 1882 und 1883 versehen. Am 15. Juli 1883 wird eine Abschrift des Regierungsbriefs vom November 1882 vom Königlichen Ober-Magistrat mit dem Vermerk "ad acta" versehen, was den Verwaltungsvorgang vorläufig abschließt.

 

Kernaussagen in Stichpunkten

 

  1. Historische Relevanz und Mitnutzung: Die baufällige St. Dominicus Kapelle (Ursprung 1182) in Kaufbeuren war ursprünglich für Leprakranke bestimmt und diente beiden Konfessionen zur freien Religionsausübung; ihre Existenzberechtigung wurde durch die Nutzung der protestantischen Gemeinde gesichert.
  2. Ungeklärte Kostenpflicht: Die Instandhaltung (Reparaturkosten: ca. 250 Mark) scheiterte an der Armut der Stiftung und einem Grundsatzkonflikt zwischen der Regierung (Reparatur = Sache des Besitzers) und dem Kirchenrat (Reparatur = Sache des Nutzens).
  3. Bürokratische Klärungsaufforderung: Aufgrund der Baufälligkeit und ungeklärter Zuständigkeiten setzte das Consistorium die Genehmigung für Gottesdienste vorläufig aus. Die Regierung forderte vom Magistrat Kaufbeuren eine schleunige und umfassende Klärung der Eigentums-, Vermögens- und Abfindungsfragen.
  4. Regierungsentscheidung gegen den Abbruch: Nachdem der Magistrat die Frist zur Stellungnahme und Instandsetzung verstreichen ließ, wies die Königliche Regierung im September 1882 an, eine Note gegen den Abbruch der S. Dominici-Kapelle zu formulieren.
  5. Verpflichtung zu Sparmaßnahmen: Trotz der Anweisung zum Erhalt wurde im November 1882 beschlossen, die Ausgaben bei der Kirche so weit wie möglich zu reduzieren, um die bereits zu hohen Lasten zu vermeiden.

1783 – 29.03.: Wochenblatt. Heimatkunde 

 

1881 – 13.04.: Kirchen-Reparaturen, Kostenstreit 

 

1882 – 15.04.: Gesuch Abriss 

 

1882 – 20.04.: Gottesdienstgenehmigung und Finanzierung 

 

1882 – 27.04.: Konflikt über Pfarrkosten 

 

1882 – 03.05.: Zwischenentscheidung, Dominici Gottesdienst vorläufig nicht genehmigt 

 

1882 – 09.05.: Regierung fordert umfassende Klärung zur Kapelle 

 

1882 – 21.05.: Regierung drängt auf Entscheidung, Pfarreienwechsel und Reparaturkosten 

 

1882 – 19.06.: Königl. Regierung verlangt Maßnahmen 

 

1882 – 14.07.: Pfarramt und Regierung ringen um Abfindung und Erhalt 

 

1882 – 15.07.: Reaktion auf Kgl. Anfrage 

 

1882 – 20.09.: Regierung gegen Abbruch der Kapelle 

 

1882 – 18.11.: Regierungsentscheidung, Sparmaßnahmen und die Zukunft der Kapelle 

 

1883 – 24.07.: Finanzielle Angelegenheiten 1855 

 

1912 – 23.10.: Gutachten und Empfehlungen zur Restaurierung und Umgestaltung der St. Dominikuskirche in Kaufbeuren 

 

1919 – 21.04.: Baupläne 

 

1920 – 18.02.: Kalkulation der Maurerarbeiten für die Renovierung der St.-Dominikus-Kirche Kaufbeuren 

 

1920 – 04.05.: Vorausmass und Kostenberechnung für Instandsetzung 

 

1920 – 14.09.: Kostenanschlag für bauliche Instandsetzungsarbeiten St. Dominikuskirche Kaufbeuren 

 

1920 – 06.10.: Leistungsverzeichnis St.-Dominikus-Kirche Kaufbeuren 

 

1920 – 10.10.: Schreiben zur Instandsetzung der Dominikus-Kirche 

 

1920 – 12.10.: Entfernung, Aufbewahrung und Funde aus der Dominikuskirche 

 

1920 – 26.10.: Nachtrag zum Leistungsverzeichnis St.-Dominikus-Kirche 

 

1920 – 11.12.: Bericht zur baulichen Instandsetzung der St.-Dominikuskirche 

 

1920 – 06.12.: Mitteilung zur Teuerungszulage für Bauarbeiten 

 

1920 – 28.12.: Stellungnahme zur Kriegsgedächtniskirche in Kaufbeuren 

 

1921 – 04.02.: Die Kriegsgedächtniskirche St. Dominikus in Kaufbeuren 

 

1921 – 29.05: Mitteilung Teuerungszulage für Bauarbeiten 

 

1921 – 04.06: Nachtrag zum Kostenanschlag St.-Dominikus-Kirche 

 

1921 – 13.04.: Kalkulation der Maurerarbeiten für die Instandsetzung der Dominikuskirche Kaufbeuren 

 

1921 – 13.04.: Nachtrag zum Kostenvoranschlag Dominikuskirche Kaufbeuren 

 

1921 – 19.06.: Kalkulation zum Angebot für Deckenverputz 

 

1921 – 24.06.: Leistungsverzeichnisse und Auftrag für Scharpflaster an der St.-Dominikuskirche Kaufbeuren 

 

1921 – 16.06.: Kosten-Voranschlag für Scharpflaster bei alter Kirche Kaufbeuren 

 

1921 – 17.06.: Preis-Angebot für Dachplatten St.-Dominikus-Kirche 

 

1921 – 06.07.: Anweisungen zur Instandsetzung der St. Dominikuskirche Kaufbeuren 

 

1921 – 07.07: Preisangebot Wandverputz St.-Dominikus-Kirche 

 

1921 – 22.07.: Schreiben zum Angebot Pflasterplatz St.-Dominikus-Kirche 

 

1921 – 23.07.: Schreiben zu Pflasterungsarbeiten St.-Dominikus-Kirche 

 

1921 – 25.07.: Mitteilung Beginn Scharpflaster St. Dominikus 

 

1921 – 15.08.: Rechnung für Scharpflaster bei alter Kirche Kaufbeuren 

 

1921 – 20.11.: Kranzaufhängung und Richtlinien St. Dominikuskirche 

 

1921 – 22.10.: Mitteilung Teuerungszulage Bauarbeiter St.-Dominikus 

 

1922 – 11.01.: Besichtigung und Innenraumrichtlinien St. Dominikuskirche 

 

1922 – 20.01.: Zeitungsausschnitt und Spendenaufruf Kriegsedächtniskirche Kaufbeuren 

 

1922 – 31.01.: Bericht zum Fortschritt der St.-Dominikus-Gedächtniskirche 

 

1922 – 23.10.: Totenfeier und Einweihung der Kriegsgedächtniskirche Kaufbeuren 

 

1922 – 23.10.: Bericht über Totenfeier und Kriegsgedächtniskirche Kaufbeuren 

 

1922 – 03.11.: Öffnungszeiten und Nutzung der Kriegsedächtniskirche St. Dominikus 

 

1923 – 20.09.: Notiz zu Kunstmaler Florian Bosch und St.-Dominikus-Kirche

 

 

Originalquellen