Urban decoder - Entschlüsselung des Allgäus


Wunderliches Allgäu

Peter Würl untersucht das Allgäu als komplexen, vielschichtigen Raum: historisch, kulturell und sozial. Seine Texte und Essays bieten Einblicke in lokale Strukturen, Traditionen und städtische Dynamiken, die oft im Verborgenen wirken.

 

Hier präsentieren wir einige seiner Texte. Die handschriftliche Originale wurden transkribiert und mit Kommentaren ergänzt von Albin Wirbel.

 

Hexenwahn im Allgäu

 

Einführung

 

Der Hexenglaube im Allgäu ist mehr als ein regionales Randphänomen der Frühen Neuzeit; er offenbart ein komplexes Geflecht aus religiösen Deutungsmustern, sozialen Spannungen und juristischen Praktiken. Der nachfolgende Text dokumentiert diese vielschichtige Geschichte und zeichnet die Entwicklung von den Anfängen systematischer Verfolgungen bis zum Fall der letzten in Deutschland als Hexe verurteilten Frau, Anna Maria Schwegelin, nach. Es verbindet detaillierte Prozessbeschreibungen mit regionalen Fallbeispielen, theologischen Rechtfertigungen wie dem Malleus Maleficarum und Schilderungen von Foltermethoden, die den institutionellen Rahmen der Verfolgungen sichtbar machen.

 

Zugleich zeigt er auch, wie sich heidnische Traditionen und christliche Lehren überlagerten und in Zeiten klimatischer Krisen und sozialer Verunsicherung zu Massenhysterien verdichteten. Neben archivalischen Daten enthält das Material volkstümliche Sagen, Berichte über Schutzrituale und poetische Reflexionen über das Schicksal der Opfer. Diese Doppelstruktur macht das Manuskript zu einem hybriden Dokument zwischen historischer Chronistik und volkskundlicher Überlieferung.

 

Gerade diese Verschränkung von juristischer Faktizität und narrativer Folklore stellt die zentrale methodische Herausforderung dar. Während Prozessakten Einblick in spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Verfahrenslogiken geben, spiegeln Sagen und Mythen die kollektive Verarbeitung von Angst und Trauma wieder. Beide Ebenen sind nicht gegeneinander auszuspielen, sondern ergänzen sich: Erst in ihrer Zusammenschau entsteht ein differenziertes Bild einer Epoche, in der Aberglaube, sozioökonomische Krisen und institutionalisierte Gewalt untrennbar miteinander verwoben waren.

 

 

Hexenwahn im Allgäu

 

Kapitel I – Begriff, Glaube und religiöse Deutung

 

Ursprung und Vorstellung der „Hexe“

 

Was ist eigentlich eine Hexe? Unser Wort „Hexe“ ist ein Begriff, welcher angeblich auf das altgermanische hagazussa, „Zaunreiterin“, ein ursprünglich mystisches Wesen der Zwischenwelt, zurückzuführen ist. Erst im christlichen Mittelalter und der frühen Neuzeit wurde dieses an sich mystische und dämonische Wesen auf lebende Frauen projiziert. Ihnen wurden dämonische Mächte oder Kräfte zugeschrieben.

Es hieß, dass man nur Hexe werden könne, wenn man einen Teufelspakt eingegangen sei, das heißt dem Teufel seine Seele verkauft habe. Damit machte man sich der Ketzerei schuldig und musste im Zeichen des Kreuzes bestraft werden. Wer als Hexe erkannt wurde, wurde verbrannt – kurzer Prozess mit langer sadistischer Folterung.

Der Zaun ist die Grenze zwischen den Welten. Wer auf dem Zaun sitzt, kann sowohl in die eine als auch in die andere Wirklichkeit abtauchen. Wer den Pakt mit dem Teufel eingehen wollte, musste angeblich Gott abschwören. Eine der überlieferten Formeln lautete:

 

„Da stehe ich auf dem Mist, verleugne Gott und alle Heiligen und meinen Jesum Christ.“

 

Volksglaube, Magie und Religion

Den Hexenglauben von damals kann man nur nachvollziehen, wenn man sich näher mit der Art des damaligen Volksglaubens befasst. Heidnisches und christliches Gedankengut mischten sich auf skurrile Weise. Alter Seelen- und Totenglaube verband sich mit der christlichen Lehre vom Fegefeuer als Ort der Läuterung.

Viele Schutzzeichen waren gebräuchlich. Gegen die „Trud“ schlug man etwa die Klinge des Trudenmessers in die Stubendecke oder in den Türstock des Stalles, ja man hing das schneidende Gerät sogar in die Wiege. Im alten Stadtmuseum Kaufbeuren war eine Wiege zu sehen, welche am Kopfende das Jahwe-Zeichen und am Fußende einen Drudenfuß trug – man hatte sich nach allen Seiten glaubensmäßig abgesichert.

Volksglauben führte zu Überschneidungen mystischer, magischer und kirchlicher Art; Magie und Religion waren kaum mehr zu trennen. Heilrituale hatten trotz christlichen Äußeren häufig magischen Charakter.

 

Magische Praktiken und kirchliche Deutungshoheit

Ob eine übernatürliche Handlung als Wunder oder als Zauber galt, entschied die herrschende Religionsvorstellung. Was genehm war, fiel dem Wunderbaren zu, was widerstrebte, dem Zauberischen.

Johannes Trithemius (1462–1516)[1], Abt der Benediktinerabtei Sponheim, empfahl Amulette gegen Hexen: Wachs von Lichtmess- und Osterkerzen, geweihten Weihrauch, Kräuter von Maria Himmelfahrt, Hostien vom Gründonnerstag, Friedhofserde, Weihwasser und benediziertes Salz. Aus dieser Masse wurden kleine Kreuze gefertigt und über Türen, an Wiegen oder am Hals getragen.

Auch Reliquienverehrung oder das Berühren von Gnadenbildern im Glauben an ihre Wirkung sind scheinbar christliche, in Wirklichkeit jedoch magische Handlungen.

 

Kapitel II – Institutionalisierung der Verfolgung

 

Der „Hexenhammer“ und die Logik der Verfolgung

Im „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum)[2] heißt es über den bösen Blick:

 

„Wenn also eine Seele heftig zur Schlechtigkeit bewegt worden ist …
 Ihr Blick ist giftig und schädlich, und zwar am meisten für Kinder …“

 

Arme alte Frauen wurden so zum hauptsächlichen Angriffsziel. Schwach, einsam und oft ohne Schutz, stellten sie eine Minderheit dar, deren Wehrlosigkeit die Verfolger reizte. Die Prozesse begannen als Krieg gegen alte Frauen; sie bildeten die Mehrzahl der Todesopfer.

Später gerieten auch jüngere Frauen in Verdacht. Ein Bericht aus Schwabmünchen von 1589 meldete an das Handelshaus der Fugger: „… Man sagt auch, dass sie dann auf die Schönen greifen werden, wenn sie die Unflätigen und Hässlichen weggebeizt haben werden.“

 

Ritual und Verfolgungswahn

Ein später aufgefundenes Ritual beschreibt detailliert Vorbereitung, Zeitbestimmung und Durchführung einer Einäscherungszeremonie mit Sigillum und Totenkopf. Es fordert exakte Einhaltung der Reihenfolge, nächtliche Durchführung bei Neumond oder erstem Viertel, Gebetsformeln und die Verbrennung bestimmter Gegenstände.

Der Ablauf endet mit dem Ausstreuen der Asche ins Freie und dem Versenken eines versiegelten Röhrchens in fließendem Gewässer. Erscheinungen oder Stimmen seien zu ignorieren; entscheidend sei allein die genaue Befolgung der Anleitung.

 

Kapitel III – Regionale Ausprägungen im Allgäu

 

Sagen und atypische Prozesse

Eine Sage aus Reinhardsried erzählt von der „Hundsmarei“, einer Erzhexe, die sich in einen Hund verwandeln konnte.

Atypische Prozesse zeigen andere Verläufe:

 

  • 1549 im Fürststift Kempten wurde eine Frau des Schadenszaubers beschuldigt; das Gericht wies die Anklage ab und untersagte weitere Verleumdungen.
  • 1484 in Unterthingau wurde ein Ankläger bestraft, da er einen Arzt zu Unrecht der Hexerei beschuldigt hatte.

Diese Fälle zeigen die frühere Dominanz des Akkusationsprozesses vor dem späteren Inquisitionsverfahren.

 

Klimakrise, Krieg und Massenhysterie

Zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert herrschten wirtschaftliche Not, Klimaverschiebungen und Missernten. Die sogenannte „Kleine Eiszeit“ brachte Hagel, Sturm, Frost, Hungerwinter und Gletscherwachstum.

In Zeiten des Dreißigjährigen Krieges, von Seuchen und konfessionellen Spannungen verschärften sich Ängste und Hysterien. Für Missernten und Unwetter brauchte man Sündenböcke – Hexen, Juden und Wiedertäufer.

1484 erließ Papst Innozenz VIII. die „Hexenbulle“. 1487 erschien der „Hexenhammer“ von Heinrich Kramer[3] und Jakob Sprenger, gedruckt in Köln. Durch den Buchdruck verbreitete er sich rasch.

 

Folter, Hexensabbat und Todesurteile

Hexenproben (Nadelstiche, Wasserprobe) und die „Peinliche Befragung“ dienten der Erzwingung von Geständnissen.

Die Hauptanklage war die Teilnahme am Hexensabbat, besonders in der Walpurgisnacht. Der Teufel erschien als Bock, Hexen ritten auf Besen oder Böcken, es folgten Mahl und Ausschweifungen.

Strafe war meist der Feuertod. Manchmal wurde zuvor enthauptet. Martin Luther übersetzte die biblische Stelle: „Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen.“

 

Konkrete Fälle im Allgäu

 

Elisabetha Heiligmännin (1739)

Im Juli 1739 wurde in Unterthingau eine Frau verhaftet, die simulierte Krankheiten vorgab. Unter Folter gestand sie Teufelspakt, Wetterzauber und Hostienschändung. Das Urteil lautete zunächst auf Verbrennung, wurde jedoch zur Enthauptung mit anschließender Verbrennung abgemildert. Vollstreckung: 26. Oktober 1739.

 

Anna Maria Eglin (1716)

In Obergünzburg wurde 1716 die Magd Anna Maria Eglin hingerichtet. Nach Abschiebung kehrte sie zurück, wurde erneut gefangen genommen und unter Folter zu Geständnissen gezwungen. Am 19. Dezember 1716 erfolgte das Todesurteil.

Die Kosten der Prozesse waren erheblich. Gemeinden mussten teils Wälder verpfänden, um Prozess- und Hinrichtungskosten zu decken.

 

Mathies Stadler (1659)

Der Schmied Mathies Stadler aus Haldenwang wurde 1659 des Teufelspakts, Wettermachens und weiterer Delikte beschuldigt. Urteil: Enthauptung und Verbrennung des Leichnams.

 

Schongauer Prozesse

In Schongau fanden die größten bayerischen Hexenprozesse statt; 63 Frauen wurden hingerichtet. Die Leichen durften nicht in geweihter Erde bestattet werden.

 

Die letzte verurteilte „Hexe“

Anna Maria Schwegelin wurde 1775 in Kempten als Hexe verurteilt. Sie lebte zeitweise im Leprosenhaus Obergünzburg. Spätere Forschungen ergaben, dass sie 1781 im stiftkemptischen Stockhaus starb.

 

Hexenzeitungen

Seit den 1550er Jahren erschienen „Hexenzeitungen“, etwa eine „Newe erschröckliche Zeitung“ aus dem Harz. 1590 folgte die „Erweytterte Unholden Zeyttung“.

Diese Vorläufer moderner Boulevardpresse steigerten durch sensationelle Berichte über Hinrichtungen ihren Absatz. Die Berichterstattung wirkte herrschaftsstabilisierend, indem sie ein gemeinsames Feindbild schuf.

 

Das Ritual

Zur Abwehr von Feinden und zur Austreibung dunkler Einflüsse

 

1. Vorbereitung

  • Raum: Wähle einen Raum, in dem du ungestört und allein zelebrieren kannst.
  • Aufbau: Stelle einen Spiegel auf einen Tisch. Links und rechts davon wird jeweils eine Kerze im Abstand von 20 cm platziert.
  • Ausrichtung: Das gesamte Ritual muss nach Osten ausgerichtet sein.
  • Sigillum (Totenkopf): Stelle in 30 cm Abstand vor den Spiegel einen feuerfesten Untersatz. Entnehme das Sigillum (den Totenkopf) seinem Gehäuse (ohne ihn direkt anzufassen) und lege ihn so hinein, dass die Vorderseite dir zugewandt ist. Das leere Gehäuse wird links daneben abgelegt.

2. Zeitbestimmung

Das Ritual muss am ersten Tag eines Neumondes oder des ersten Viertels erfolgen (genannt werden der 21. oder 29. März). Die Durchführung muss zwischen 1 Uhr nachts und 8 Uhr morgens stattfinden. Vorab wird zu Enthaltsamkeit geraten, um „wachen Sinnes“ zu handeln.

 

3. Durchführung und Beschwörungsformeln

Zünde die Kerzen und den Einäscherungssockel ausschließlich mit Streichhölzern (niemals mit einem Feuerzeug) an. Sobald das Feuer brennt, sprich laut:

„Erforsche mich Allerhöchster, prüfe mich und erkenne wie ichs meine. Und sieh, ob ich auf bösem Wege bin und leite mich auf rechtem Pfade.“

Nach einer kurzen Pause folgt die Hauptbeschwörung gegen die „Untertanen der Finsternis“:

„Ihr nichtswürdigen Untertanen der Finsternis und deren Mächtigen was erdreistet ihr euch, durch eure Machenschaften bin ich vor all meinen Bedrängern zum Spott geworden, eine Last meinen Nachbarn und ein Schrecken meinen Bekannten. [...] Ich bin geworden wie ein zerbrochenes Gefäß. [...] Wer immer euch wider mich beschworen hat, wessen Untertanen ihr auch sein möget, ich fürchte euch nicht. Veredeltes Feuer, das Wasser und die Luft werden euch dahin fahren lassen, wo ihr hergekommen [seid] und eure Herren werden euch züchtigen ob eures Unvermögens, im Namen des Allerhöchsten weichet von mir und bleibt mir fern fürderhin.“

 

4. Abschluss und Entsorgung

  • Verbrennung: Der Prozess muss aufrechterhalten werden, bis der Totenkopf verglüht ist. Die Asche wird anschließend zerstoßen.
  • Versiegelung: Eine Hälfte der Asche wird in ein Röhrchen gefüllt und mit Wachs verschlossen. Die restliche Asche kommt zurück in das Gehäuse des Sigillums.
  • Reinigung: Lösche die Kerzen und lege den Spiegel mit der Wiedergabeseite nach unten auf den Tisch.
  • Übergabe an die Natur: Öffne ein Fenster, nimm die Asche in die linke Hand und blase sie mit folgenden Worten ins Freie:

„Hochmut Hinterlist und Arg ich übergebe das, was das Feuer übrig gelassen hat den Naturgewalten, auf daß es zu Nichts werde.“

  • Entsorgung: Das versiegelte Röhrchen muss wortlos in ein fließendes Gewässer geworfen werden.

Hinweis: Der Text warnt davor, dass während des Rituals Erscheinungen sichtbar oder Stimmen vernehmbar sein können; diese solle man ignorieren und sich nur auf den Ablauf konzentrieren.

 

Kritische Anmerkungen dazu

 

1. Chronologische Einordnung und Anachronismen

Das auffälligste Merkmal des Rituals ist ein massiver Anachronismus: Die Anleitung schreibt zwingend die Verwendung von Streichhölzern vor und untersagt ausdrücklich Feuerzeuge. Da das erste moderne Reibstreichholz erst 1826 erfunden wurde, kann dieses Dokument unmöglich aus der Zeit der historischen Hexenprozesse im Allgäu (15. bis 18. Jahrhundert) stammen. Es handelt sich zweifelsfrei um ein Schriftstück, das frühestens im späten 19. oder gar im 20. Jahrhundert verfasst wurde.

 

2. Herkunft und Quellenwert (Provenienz)

Es ist kein Bestandteil historischer Gerichtsakten, sondern ein Fundstück aus dem privaten Bereich, was seinen Wert als Beweis für die historische Hexenverfolgung auf eine rein illustrative Ebene reduziert.

 

3. Ideologische Diskrepanz: Volksmagie vs. Okkultismus

Die Quellen beschreiben für das 16. und 17. Jahrhundert eine Magie, die tief im katholischen Volksglauben verwurzelt war: Man nutzte Weihwasser, geweihte Kreuze, Agnus-Dei-Wachs oder das „Drudenmesser“ in der Stubendecke zur Abwehr.

Das vorliegende Ritual hingegen atmet den Geist des neuzeitlichen Okkultismus oder des Spiritismus. Die Verwendung eines Spiegels zur magischen Reflexion, die präzisen Abstandsmaße (20 cm, 30 cm) und die Arbeit mit einem „Sigillum“ (Totenkopf) sind typisch für esoterische Strömungen der Moderne. Es unterscheidet sich damit grundlegend von den historisch belegten Schutzpraktiken, die in den Quellen (z. B. bei Johannes Trithemius) genannt werden.

Das Dokument zeigt, wie das Thema „Hexerei“ in späteren Generationen mystifiziert und in neue, ritualisierte Formen gegossen wurde. Es ist ein Beispiel für moderne Esoterik, die historische Motive (wie die „Untertanen der Finsternis“) aufgreift und mit Elementen des 19. Jahrhunderts vermischt. Es dokumentiert nicht die Hexenverfolgung selbst, sondern die fortdauernde Faszination und das Unbehagen gegenüber dem Dunklen in der Volkskultur.

 

Erläuterungen

 

Begriffsgeschichte und ideologisches Fundament

 

Von der „Hagazussa“ zur „Teufelsbuhlschaft“

 

Die etymologische Herleitung des Hexenbegriffs vom altgermanischen hagazussa (Zaunreiterin) verweist auf eine ursprünglich mystische Existenz an der Grenze zwischen den Welten. Im christlichen Mittelalter erfolgte eine strategische Verschiebung: Das ambivalente „Zwischenwesen“ wurde zum kriminellen Tatbestand der Ketzerei umgedeutet.

 

Die theoretischen Grundlagen:

 

·        Johannes Trithemius (1462-1516): Der Abt von Sponheim verkörpert die zeitgenössische Ambivalenz. Während er die magische Praxis theoretisch systematisierte und Schutzamulette (unter Verwendung von Lichtmesswachs, Friedhofserde und geweihten Kräutern) empfahl, war er strategisch darauf bedacht, seine eigenen Praktiken als „mirakulös“ (religiös legitimiert) von dem als kriminell definierten „Zauberischen“ abzugrenzen.

  • Volksglaube und kirchliche Lehre: Der Totenglaube an die „Armen Seelen“ im Fegefeuer schuf einen Nährboden für Urängste, die durch rituelle Symbole (Jahwe-Zeichen neben Drudenfuß an Wiegen) kanalisiert wurden. Magie und Religion waren im Alltag unauflöslich verschmolzen.
  • Marginalisierung als machtpolitisches Instrument: Die Projektion dämonischer Mächte auf „arme alte Weiber“ – wie im Hexenhammer durch den Fokus auf den „giftigen Blick“ alter Frauen legitimiert – diente der sozialen Disziplinierung und Marginalisierung ökonomisch unproduktiver Gruppen.

Die „Kleine Eiszeit“ und die sozio-ökonomische Katalyse des Wahns

Die klimatischen Verwerfungen des 15. bis 18. Jahrhunderts bildeten den strategischen Rahmen für Massenhysterien. Frostperioden und Missernten wurden als Schadenzauber interpretiert, was die zwingende Suche nach Sündenböcken evozierte.

 

Synergieeffekte der Krisenfolgen:

  • Krisenbündel: Missernten, Hungerwinter (verfaulter Weizen), Pestausbrüche und die Zerstörungen des 30-jährigen Krieges potenzierten die kollektive Verzweiflung.
  • Ökonomischer Ruin: Die Prozesskosten waren verheerend. Am Beispiel Osterzell (1590) belegt das Manuskript, dass die Gemeinde ihren Wald verpfänden musste, um die Hinrichtung von neun Frauen zu finanzieren. Dies führte zur Einführung des „Unholdin-Geldes“ zur Schuldentilgung.
  • Boulevardjournalismus und Systemstabilisierung: Die „Hexenzeitungen“ (z. B. Erweytterte Unholden Zeyttung, 1590) fungierten als Instrument der Feindbildgenerierung. Durch blutige Details und die Inszenierung der „gerechten Bestrafung“ stabilisierten sie die herrschende Ordnung, indem sie von realen ökonomischen Problemen ablenkten.

Instrumentarium der Unterdrückung

Hexenhammer und „Peinliche Befragung“

 

Der „Malleus Maleficarum“ (1487) lieferte die pseudowissenschaftliche Legitimation für die Justizmorde. Er standardisierte die Beweisführung und die Anwendung physischer Gewalt.

 

Probe/Verfahren

Behaupteter Beweiskraft

Wasserprobe

Oben schwimmen = Schuldig (Element Wasser stößt Hexe ab).

Heißwasserprobe

Wunde heilt nach Entnahme eines Rings/Kiesels ohne Eitern = unschuldig.

Nadelprobe

Schmerzunempfindlichkeit an Malen/Stigmen = Teufelspakt bewiesen.

Peinliche Befragung

Einsatz von spanischen Stiefeln, Schrauben und Aufziehen zur Erzwingung von Geständnissen.

 

Die „Kettenprozesse“ (Besagungen unter Folter) führten zu einer Erosion der sozialen Kohärenz, da unter Schmerz Namen von Nachbarn und Verwandten preisgegeben wurden.

 

Zeitleiste der Hexenverfolgung im Allgäu

 

Jahr / Zeitraum

Ereignis

Kontext / Details

1462–1516

Wirken von Johannes Trithemius

Der Abt empfahl Schutzmittel gegen Magie wie geweihtes Wachs und Kräuter.

1484
(Februar)

Prozess im Pflegamt Thingau

Ein früher Fall, bei dem der Ankläger wegen falscher Beschuldigung bestraft wurde.

5. Dez. 1484

Erlass der „Hexenbulle“

Papst Innozenz VIII. legitimiert die systematische Verfolgung von „Hexen“.

1487

Druck des „Hexenhammers“

Das Werk von Heinrich Kramer wird zur rechtlichen Grundlage für Prozesse.

1517
(31. Okt.)

Beginn der Reformation

Martin Luthers Thesen lösen religiöse und soziale Instabilität aus.

1548
(Februar)

Prozess in Wiggenbach

Ein Verfahren wegen Ehebruchs und Hexerei unter Fürstabt Wolfgang v. Grünenstein.

1549

Fall bei Ebersbach

Der Kemptener Fürstabt weist eine Klage gegen eine Frau wegen Schadenzaubers ab.

Ab den 1550ern

Hexenzeitungen

Erste reißerische Berichte über Hinrichtungen fördern die Massenhysterie.

1586–1587

Verfolgung in Oberstdorf

In nur zwei Jahren fallen 21 Menschen den Hexenprozessen zum Opfer.

1589–1592

Schongauer Prozesse

Ein Hagelunwetter löst eine Welle aus, die 63 Frauen das Leben kostet.

1590
(14. Mai)

Hinrichtung in Kaufbeuren

Neun Frauen werden auf dem Galgenberg hingerichtet.

1610

Ende des Unholdin-Geldes

In Osterzell endet die Erhebung einer Steuer zur Finanzierung der Prozesse.

1631

Cautio Criminalis

Friedrich Spee[4] von Langenfeld veröffentlicht seine Kritik an den Foltermethoden.

1659
(12. Juli)

Fall Mathies Stadler

Der Schmied aus Haldenwang wird wegen Teufelspaktes zum Tode verurteilt.

1669

Prozess in Illerbeuren

Ein erst 14-jähriges Mädchen wird als vermeintliche Hexe geköpft.

1716

Schicksal der Anna M. Eglin

Die Magd wird in Obergünzburg nach schwerer Folter hingerichtet.

1739

Fall der „Vogelbrunnerin“

Elisabetha wird in Kempten wegen Blasphemie und Wetterzaubers hingerichtet.

1775
(4. April)

Letztes Todesurteil

Anna Maria Schwegelin wird in Kempten als letzte Hexe in Deutschland verurteilt.

1781

Tod der Schwegelin

Die Verurteilte stirbt im Gefängnis (Stockhaus) in Kempten.

 

Quellenverzeichnis mit kritischem Kommentar

 

Verwendete Quellen

 

Endrös, Hermann / Weitnauer, Alfred: Allgäuer Sagen. Kempten: Verlag für Heimatpflege, o. J. [vermutlich Erstausgabe um 1954; mehrere Auflagen].

Kommentar: Volkskundliche Sammlung mündlich überlieferter Sagen aus dem Allgäu. Für die vorliegende Arbeit relevant ist vor allem die sogenannte Hundsmarei-Sage, in der Hexenwetter-Erkennungszeichen und die Bezeichnung von Reinhardsried als „Hexenländle" überliefert werden. Als Sagensammlung gibt das Werk keine historischen Tatsachen im engeren Sinne wieder, sondern dokumentiert, wie sich Hexereivorstellungen in der Erinnerung der ländlichen Bevölkerung über Generationen erhalten haben. Darin liegt sein eigentlicher wissenschaftlicher Wert: Es ist eine Quelle für Mentalitätsgeschichte. — Einschränkung: Die genaue Ausgabe, das Erscheinungsjahr und die Seitenzählung konnten nicht abschließend verifiziert werden. Vor einer wissenschaftlichen Weiterverwendung sollte ein Bibliotheksexemplar eingesehen werden (empfohlene Standorte: Bayerische Staatsbibliothek München, Staats- und Stadtbibliothek Augsburg oder Heimatbibliothek Kempten).

 


 

Epplen, Herrmann: Chronik von Obergünzburg. Obergünzburg 1968.

Kommentar: Ortschronik des Marktes Obergünzburg, verfasst vom Lokalchronisten Herrmann Epplen auf der Grundlage von Kanzleiprotokollen der ehemaligen Herrschaft Obergünzburg aus dem Jahr 1716. Die Chronik dokumentiert unter anderem die Hinrichtung der Anna Maria Eglin und gibt den Prozessverlauf in sachlich-berichtender Sprache wieder. Die Darstellung wird durch eine unabhängig überlieferte Kostenrechnung des Scharfrichters Klingensteiner[5] bestätigt — ein seltener Fall, in dem zwei voneinander unabhängige Quellenstränge (Justizprotokoll und Finanzdokument) dasselbe Ereignis belegen. Der Quellenwert ist entsprechend hoch. — Einschränkung: Das Werk trägt keine ISBN und ist über den regulären Buchhandel nicht mehr erhältlich. Es ist jedoch über Bibliotheksverbünde (Karlsruher Virtueller Katalog) nachweisbar. Eine Überprüfung der zugrunde liegenden Kanzleiprotokolle steht noch aus.

 


 

Flach, Franz / Welle, Josef: Chronik Haldenwang. Kempten: Allgäuer Zeitungsverlag, 1990.

Kommentar: Ortschronik der Gemeinde Haldenwang im Landkreis Oberallgäu. Für die vorliegende Arbeit von besonderer Bedeutung ist die Dokumentation des Hexenprozesses gegen Mathies Stadler, der am 12. Juli 1659 vor Gericht stand. Die Anklagepunkte — „Unzucht contra naturam" (Sodomie) und Wetterzauber — werden von den Autoren in paraphrasierender Form mit eingestreuten wörtlichen Zitaten aus dem Gerichtsprotokoll wiedergegeben. Der Fall ist in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich: Er belegt erstens, dass auch Männer der Hexerei angeklagt wurden, und zeigt zweitens die für die Zeit typische Verknüpfung von Sexualdelikten mit dem Vorwurf des Schadenzaubers. Die Datierung (1659) fällt in die zweite große Verfolgungswelle im süddeutschen Raum. — Einschränkung: Der Aufbewahrungsort des Originalprotokolls ist nicht mit moderner Archivsignatur angegeben. Eine Überprüfung im Staatsarchiv Augsburg wird empfohlen.

 


 

Vogel, Hubert: Schongauer Hexenprozesse (1589–1592). Schongau 1989. ISBN 3-930787-03-2.

Kommentar: Die maßgebliche wissenschaftliche Einzelstudie zu den Hexenprozessen im Landgericht Schongau, bei denen zwischen 1589 und 1592 insgesamt 63 Menschen hingerichtet wurden. Vogel hat für seine Arbeit die Gerichtsakten im Bayerischen Hauptstaatsarchiv München systematisch ausgewertet — darunter Verhörprotokolle, Urgichten (unter Folter erzwungene Geständnisse) und die Amtskorrespondenz des Landrichters Hörwarth, der als treibende Kraft der Verfolgung identifiziert wird. Als Auslöser der Prozesswelle benennt Vogel ein schweres Hagelunwetter, das von der Bevölkerung als Schadenzauber gedeutet wurde — ein Zusammenhang, der durch die neuere Klimageschichtsforschung bestätigt wird (vgl. Behringer 1987 und 1999). Methodisch vorbildlich ist Vogels kritischer Umgang mit den Urgichten: Er übernimmt die unter Folter erzwungenen Aussagen nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern ordnet sie als Produkt suggestiver Befragung ein. — Einschränkung: Die Publikation erschien in einem regionalen Kleinverlag und ist im Buchhandel möglicherweise vergriffen; sie ist jedoch über den Bayerischen Bibliotheksverbund und die Bayerische Staatsbibliothek nachweisbar.

 

 

 

Weiterführende Literatur

Die folgenden Werke wurden nicht als Primärquellen herangezogen, dienen aber der wissenschaftlichen Einordnung und methodischen Absicherung:

 

Behringer, Wolfgang: Hexenverfolgung in Bayern. Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit. München 1987.
ISBN-10: 3-486-53903-5 / ISBN-13: 978-3-486-53903-5 (3., revidierte Auflage 1997) (uni-saarland.de)

Kommentar: Standardwerk zur Geschichte der Hexenverfolgung in Bayern. Behringer weist unter anderem nach, dass männliche Angeklagte einen signifikanten Anteil der Verfolgten ausmachten, und arbeitet den Zusammenhang zwischen Klimaereignissen und Verfolgungswellen heraus.

 

Behringer, Wolfgang: Climatic Change and Witch-Hunting: The Impact of the Little Ice Age on Mentalities. In: Climatic Change 43 (1999), S. 335–351.

Kommentar: Aufsatz, der den Zusammenhang zwischen der Kleinen Eiszeit und der Intensivierung der Hexenverfolgungen im 16. und 17. Jahrhundert systematisch untersucht. Bestätigt die in den regionalen Quellen beschriebene Rolle von Unwettern als Verfolgungsauslöser.

 

von Brandt, Ahasver: Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die historischen Hilfswissenschaften. 18. Aufl., Stuttgart 2012.
ISBN-13: 978-3-17-022245-8 (18. Auflage, Stuttgart 2012) (Lehmanns)

Kommentar: Methodisches Standardwerk zur historischen Quellenkritik. Die in der vorliegenden Arbeit angewandten Prüfkriterien (äußere und innere Quellenkritik, Parallelquellenabgleich) folgen den dort dargelegten Grundsätzen.

 

Dillinger, Johannes: Hexen und Magie. Eine historische Einführung. Frankfurt am Main 2007.
ISBN-13: 978-3-593-38302-6 (Frankfurt/M. 2007) (katalog.ub.uni-heidelberg.de)

Kommentar: Gut zugängliche Einführung in die Hexenforschung, die unter anderem die typische Deliktverkettung in Hexenprozessen (Wetterzauber, Schadenszauber, Sexualdelikte) erläutert.

 

Roper, Lyndal: Oedipus and the Devil. Witchcraft, Sexuality and Religion in Early Modern Europe. London 1994.
ISBN-13: 978-0-415-10581-1 (Lehmanns)

Kommentar: Einflussreiche Studie zum Zusammenhang von Sexualität, Körpervorstellungen und Hexereianklagen in der Frühen Neuzeit. Relevant für das Verständnis der Anklage „Unzucht contra naturam" im Prozess gegen Mathies Stadler.

 

Vorschläge für eine Tour

 

„Zwischen Richtstätte und Hexentanz“

 

 

Auf den Spuren der dunklen Geschichte des Allgäus lassen sich eindrucksvolle Wanderungen machen, die historische Fakten mit der mystischen Sagenwelt verknüpft. Diese führen führen zu den Schauplätzen realer Tragödien und volkstümlicher Legenden. Empfehlenswert ist eine Route durch das Obergünzburger Land und das obere Wertachtal, ergänzt durch gezielte „Urban Decoder“-Hinweise, um die unsichtbaren Schichten der Geschichte in der heutigen Landschaft zu entschlüsseln.

 

 

 

1. Station: Obergünzburg – Das Schicksal der Anna Maria Eglin

 

Beginnen Sie Ihre Tour im Ortskern von Obergünzburg.

 

  • Historischer Kontext: Hier wurde 1716 die Magd Anna Maria Eglin hingerichtet, nachdem der Scharfrichter Klingensteiner Gerüchte über sie verbreitet hatte.
  • Urban Decoder: Suchen Sie am nördlichen Ortsende das heutige Gasthaus „Schwan“. In den Quellen wird vermerkt, dass dies das ehemalige Leprosenhaus war, in dem auch Anna Maria Schwegelin 1769 aufgenommen wurde.
  • Die Spur im Gelände: Wandern Sie nördlich aus dem Ort hinaus, wo das Sala-Bächlein die Straße nach Ronsberg kreuzt. Hier befand sich die Kopfsaul (die Richtstätte).
  • Decoder-Tipp: Achten Sie auf einen wuchtigen Nagelfluhstein, der heute noch an diesem Standort an die Hinrichtung erinnert.

 

2. Station: Das verlassene Dorf Haberatshofen

 

Vom Sala-Bächlein aus können Sie eine Ausdehnung in den Sachsenrieder Forst planen.

 

  • Historischer Kontext: Die Quellen berichten von einem „verwunschenen Flecken Erde“ – dem verlassenen Dorf Haberatshofen. Es ist ein Schauplatz für Geisterlegenden und Spukgeschichten, die bis heute im Internet und in der Lokalliteratur kursieren.
  • Urban Decoder: Achten Sie im Forst auf überwucherte Grundmauern und alte Kellergruben. Diese physischen Überreste sind die einzigen Zeugen eines Dorfes, das in der kollektiven Erinnerung als „verlorener Ort“ fortlebt.

 

3. Station: Kraftisried – Der Hexentanz am Haarberg

 

Setzen Sie Ihre Wanderung in Richtung Kraftisried fort.

 

  • Historischer Kontext: Der Haarberg bei Kraftisried galt in der Frühen Neuzeit als berüchtigter Versammlungsort für Hexen. Sagen berichten von einem Handwerker, der unfreiwillig Zeuge eines Hexentanzes wurde, bei dem bekannte Gesichter aus der Nachbarschaft unter dem „wahren Gesicht“ der Hexerei erschienen.
  • Urban Decoder: Viele dieser „Hexentanzplätze“ waren ursprünglich uralte heidnische Kultstätten, die nach der Christianisierung „verteufelt“ wurden. Wenn Sie den Gipfel erreichen, betrachten Sie den Boden: Sagen behaupteten, dass dort am Morgen nach einem Tanz das Gras niedergetreten oder der Schnee wie von Pferdehufen zerstampft war – außer am Haarberg, der als „verwunschener Grund“ galt, auf den nicht einmal Tau fiel.
  • Geographische Position: Gipfel „Haarberg“ nahe Kraftisried.
    Koordinaten: 47.78311° N, 10.44240° O

 

4. Station: Reinhardsried – Das „Hexenländle“

 

Ein Abstecher nach Reinhardsried (nahe Unterthingau) führt Sie in das Herz der Sagenwelt.

 

  • Historischer Kontext: Das Dorf hatte ehedem den Ruf eines „Hexenländle“. Hier spielt die Geschichte der Hundsmarei, einer Hundehändlerin, die sich angeblich in einen Hund verwandeln konnte.
  • Urban Decoder: Die Geschichte der Hundsmarei basiert vermutlich auf einer realen, „nicht sesshaften Hundehändlerin“, deren fremdartiges Auftreten zur Legendenbildung führte. Suchen Sie in der lokalen Topographie nach alten Verbindungswegen zwischen Reinhardsried und Marktoberdorf, auf denen solche Wanderhändlerinnen früher unterwegs waren.
  • Geographische Position: Nähe Ruderatshofen / Reinhardsried.
    Koordinaten (Ruderatshofen): ca. 47.7450° N, 10.6265° O

 

Zusammenfassende Tipps für den „Urban Decoder“:

 

Wenn Sie durch diese Orte wandern, achten Sie auf folgende Zeichen in der modernen Welt, die auf die alte „Hexenzeit“ hindeuten:

 

  1. Nagelfluhsteine und Flurnamen: Namen wie „Galgenberg“ (bei Kaufbeuren) oder Gedenksteine sind oft die einzigen Markierungen für ehemalige Hinrichtungsstätten.
  2. Kirchenzeichen: In alten Gebäuden oder Museen (wie dem alten Stadtmuseum Kaufbeuren) finden sich oft noch Schutzzeichen gegen „Druden“ oder Hexen an Wiegen oder Türstöcken.
  3. Wetterphänomene: Wenn ein plötzliches Unwetter aufzieht, denken Sie an das „Hexenwetter“. Früher glaubte man, man könne es erkennen, wenn eine geweihte Medaille im Regen trocken blieb.

 

Umfang der Route:

 

Die vorgeschlagene Tour verbindet Obergünzburg, den Sachsenrieder Forst, Kraftisried und Reinhardsried. Da diese Orte teilweise über 10 Kilometer auseinanderliegen, sollten Sie für die gesamte Strecke zu Fuß einen kompletten Wandertag (ca. 6 bis 8 Stunden) einplanen, je nachdem, wie viel Zeit Sie sich für die „Urban Decoder“-Stationen und das Lesen der Informationstafeln (z. B. am Sühnestein in Obergünzburg oder dem Brunnen in Kempten) nehmen.

 

 

Weitere Hexentanzorte

 

Der Heuberg: Der alemannische Blocksberg

 

Der Heuberg im Bereich Oberstdorf nimmt eine besondere Stellung ein, da er als die alemannische Variante des Blocksbergs gilt. Er spielte eine zentrale Rolle im Prozess gegen den Rosshirten Chonrad Stoeckhlin (1586/87), der unter Folter gestand, dorthin gefahren zu sein und dort eine „Buhlteufelin“ gehabt zu habe. Diese Geständnisse lösten eine massive Prozesswelle aus, der allein in Oberstdorf 21 Menschen zum Opfer fielen.

 

  • Geographische Position: Oberstdorfer Region / Walsertal.
    Koordinaten: ca. 47.3833° N, 10.2667° O

 

Sybillenmoor und Lausbuhl: Orte des Schadenzaubers

 

Ebenfalls als Versammlungsorte verrufen waren der Lausbuhl bei Oberegg und das Sybillenmoor bei Sulzschneid. Diese Orte wurden oft in Zusammenhang mit dem „Brauen“ von Hagel- und Unwettern genannt, einer Fähigkeit, die den Hexen zugeschrieben wurde, um die Ernten zu vernichten. So gestand etwa eine Frau namens Lena aus Sachsenried unter Folter, sie sei als Katze zum Maierwirt in Bernbeuren gefahren, um dort zusammen mit anderen Schadenzauber zu wirken.

 

  • Sybillenmoor (Sulzschneid): ca. 47.7400° N, 10.6210° O.
    Lausbuhl (Oberegg): 47.9419° N, 10.4563° O

 


[1] Johannes Trithemius (1462–1516), war ein vielseitiger Gelehrter, der den Einsatz christlich-magischer Schutzmittel gegen Hexen befürwortete, was die damals übliche Ununterscheidbarkeit von Religion und Magie verdeutlicht. Seine Schriften, darunter De daemonibus (1507–1514), Antipalus maleficiorum (1505–1508) und Liber octo quaestionum (1515), behandeln nicht nur Abwehrrituale, sondern auch die theologische Natur von Hexen und Dämonen. Forschung betont, dass Trithemius populäre Volksüberlieferung in seine Praktiken einbezog und seine Texte sowohl den Schutz durch kirchliche Rituale als auch durch Exorzismen propagierten, wodurch die enge Verbindung von Theologie, Volksglauben und magischen Praktiken im späten 15. und frühen 16. Jahrhundert deutlich wird. (MDPI, Religions, 2024, 15(10), 1274)

 

[2] Der sogenannte „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum) war kein offizielles Gesetzbuch des Heiligen Römischen Reiches, sondern ein 1487 veröffentlichtes, privat verfasstes Traktat des Dominikaners Heinrich Kramer. Obwohl das Werk erheblichen Einfluss auf die zeitgenössische Hexereivorstellung und Verfolgungspraxis ausübte, besaß es keine formale Rechtskraft. Eine verbindliche reichsweite Rechtsgrundlage stellte vielmehr die Constitutio Criminalis Carolina von 1532 dar, die Hexerei unter bestimmten Voraussetzungen als todeswürdiges Verbrechen definierte.

 

[3] Heinrich Kramer (latinisiert Henricus Institoris, ca. 1430–1505) und Jakob Sprenger (ca. 1435–1495) waren Dominikaner, deren Namen untrennbar mit dem „Hexenhammer“ (Malleus Maleficarum, 1487) verbunden sind. Kramer gilt als treibende Kraft hinter der 1484 von Papst Innozenz VIII. erlassenen „Hexenbulle“ (Summis desiderantes affectibus) und verfasste zwei Jahre später den Hexenhammer, ein Werk, das durch den Buchdruck rasch Verbreitung fand und als Handbuch für die systematische Verfolgung vermeintlicher Hexen diente. Sprenger wird offiziell als Mitautor geführt, doch er galt bereits zu Lebzeiten als Gegner der Hexenverfolgung, der sich ausdrücklich von dem Werk distanzierte und vergeblich versuchte, der mit seinem Namen verbundenen Mitautorenschaft entgegenzutreten. Seine Nennung diente primär dazu, die radikalen Ansichten Kramers durch das Renommee eines angesehenen Theologen zu legitimieren, während die wissenschaftliche und kirchliche Autorität des Werkes dadurch verstärkt wurde.

[4] Friedrich Spee von Langenfeld (1591–1635) war ein deutscher Jesuit, Theologe und Schriftsteller, der als einer der bedeutendsten Gegner der Hexenverfolgung gilt. In seinem 1631 anonym veröffentlichten Hauptwerk Cautio Criminalis dokumentierte er seine persönlichen Erlebnisse und bezog eine klare regierungs- und kirchenkritische Position gegen den Hexenwahn. Wie andere Geistliche und Juristen seiner Zeit, die sich gegen die öffentliche Meinung stellten, musste Spee seine Schriften oft anonym publizieren, um sich nicht selbst der Gefahr auszusetzen, unter Verdacht zu geraten. Durch seinen beruflichen Kontakt zu den Beschuldigten konnte er sich ein objektiveres Bild von deren Schicksal und Leiden machen und argumentierte fundiert gegen die gängigen Ermittlungs- und Foltermethoden, die systematisch zu falschen Geständnissen führten. Spee plädierte für die moralische Verantwortung der Richter sowie eine humanere, evidenzbasierte Rechtsprechung und schuf damit ein entscheidendes zeithistorisches Gegenstück zur apologetischen Literatur seiner Epoche.

 

[5] Der Fall des Johann Michael Klingensteiner, Scharfrichter von Obergünzburg, illustriert exemplarisch die Verflechtung von materieller Not und juristischer Willkür innerhalb der zersplitterten Herrschaftslandschaft des Allgäus. In den Quellen wird Klingensteiner als ein Akteur beschrieben, der aufgrund mangelnder Aufträge gezwungen war, seinen Lebensunterhalt als Wasenmeister zu verdienen, weshalb ihm das Gerücht über die angebliche Hexerei der Anna Maria Eglin (1716) „gerade recht“ kam.

Dieser lokale Vorgang verdeutlicht den territorialen „Flickenteppich“ der Region: Während der Prozess gegen Eglin unter der Gerichtsbarkeit der fürstlich Kemptischen Kanzlei und des Pflegers Baron von Stuben geführt wurde, unterlagen benachbarte Gebiete wie die Reichsstadt Kaufbeuren oder das stift-kemptische Unterthingau eigenen, teils abweichenden rechtlichen Dynamiken. Die Quellen betonen hierbei vor allem die normative Kraft des „Hexenhammers“, der als quasi-gesetzliche Legitimation für die „Peinliche Befragung“ und die Verbrennung diente.

Aus rechtsgeschichtlicher Sicht ist jedoch anzumerken, dass es noch die Constitutio Criminalis Carolina (CCC) – die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von 1532 – gibt. Obwohl die CCC eigentlich strenge Beweisregeln für die Folter vorschrieb, dominierten in der Praxis oft die im „Hexenhammer“ beschriebenen Verfahrensweisen. Der Fall Klingensteiner zeigt zudem die ökonomische Dimension der lokalen Justiz: Da die Gemeinde Obergünzburg mit massiven Kosten von 162 Gulden für die Hinrichtung belastet wurde, ohne dass die Bürger zuvor vom Pfleger konsultiert worden waren, offenbaren sich die oft spannungsreichen Machtkonstellationen zwischen lokalen Vögten, der Bevölkerung und den Vollstreckern der Justiz.

 

 

 

Die Lyrik-Ecke

An dieser Stelle stehen Texte, die Bezug nehmen auf eines der Bilder von St.Dominikus oder auf die Geschichte oder auf Geschichten rund um St.Dominikus.

Beiträge bitte über unsere Kontaktseite oder den Vereinsvorsitzenden Albin Wirbel.

 

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St.dominikus - Peter Würl, Obergünzburg


Ein Kleinod am Rande der Stadt

 

ehrwürdig alt

 

leise Antwort auf laute Fragen

 

Asyl im Aufruhr der Zeiten

 

einst Kapelle der Kranken

 

die Litaneien der Qualen haben Wunden geschlagen

 

in das Grau des undurchsichtigen Himmels

 

Spitäler

 

wirr erfüllt von den glänzenden Augen fiebriger Träume

 

Lepröse murmeln in den Steinen Melodien des Schmerzes

 

das Mal der Vergänglichkeit auf der Stirn

 

der blaue Flügel des Abends streift über sie

 

löst die Verbände

 

Liebe und Leid im Echo der Jahre

 

Trinkend aus dem silbernen Becher der Geschichte

 

schlugst du eine Bresche in die Ewigkeit

 

der Engel schweigt

 

und aus dem Staube strahlt die Unsterblichkeit

 

ein wehender Fächer aus Licht

 

verbindet hier die Religionen

 

aus den zerbröckelnden Mauern von einst

 

entzündet ein flackerndes Kerzchen das Schweigen

 

ein Stern der Verheißung

 

im Wunder von Brot und Wein

 

geweiht St. Dominikus

 

einst unermüdlicher Bekehrer

 

auf der Suche nach dem Leben

 

Blütenblätter des Lichtes in den Fenstern

 

Liebe zum Strauss gebunden

 

als Vorschuss auf die Zukunft

12.September 2013

Peter Würl

 

Oliver Plötzsch - Die Henkerstochter und der Fluch der Pest


Auch der bekannte Autor der Henkerstochter-Saga, Oliver Pötzsch, lässt im 8.Band einen Teil der Geschichte in St.Dominikus spielen.

Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die gesamte Reihe und die Buchbeschreibung finden Sie hier.

 

Seite 368

 

Der Pater stellte den Karren auf dem gepflasterten Kirchhof ab, wo ihnen ein Pferd entgegentrabte. Es war abgezehrt, mit schweißnassem Fell und bebenden Nüstern. Sattel und Satteltasche deuteten an, dass der Gaul bis vor Kurzem noch einen Reiter getragen hatte. »Armes Tier«, murmelte Pater Damian. Er band das Pferd am Karren an. »Wo magst du wohl herkommen? Wir werden es später mit in die Stadt nehmen.« Simon und Magdalena eilten zur Tür, die einen Spaltbreit offen stand. Vor dem Eintreten zögerten beide. »Ich habe die Türe offen gelassen, für mögliche Pilger«, sagte Pater Damian, als er neben sie trat und die Hand auf die Klinke legte. Plötzlich sah er sehr nachdenklich aus. »Egal, wer dort drinnen läutet, er ist nicht dumm. Er musste wissen, dass er damit auf alle Fälle jemanden hierherlockt.« Der Pater sah die beiden Fronwiesers prüfend an. »Es könnte auch eine Falle sein.« »Es ist Peter, ich bin mir sicher«, erwiderte Magdalena. Sie erinnerte sich, dass Peter vor vielen Jahren in München schon einmal die Kirchenglocken geläutet hatte, um die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. »Ich muss zu ihm!« Sie schob die Tür auf und rannte an Pater Damian vorbei in das dunkle Gebäude. Die Laterne spendete nur wenig Licht und beleuchtete lediglich einige Kirchenbänke, die vor einem schlichten Altar standen. Erneut ertönte ein einzelner Glockenschlag. Er ging Magdalena durch Mark und Bein. »Sankt Dominikus ist die einzige Kaufbeurer Kirche, die sowohl von Protestanten wie auch Katholiken genutzt wird«, erklärte Pater Damian, der mit Simon mittlerweile zu Magdalena aufgeschlossen hatte. Er seufzte. »Ich wünschte, es wäre überall so. Das würde uns viel Leid ersparen! Kommt, ich zeige Euch den Weg zum Turm.«

 

Seite 369

 

Der Pater führte sie zu einer kleinen Pforte hinter dem Altar. Auch diese Tür stand offen. Ein Glockenseil baumelte von oben herab, darin pendelte eine Gestalt sanft hin und her. Sie hatte das Seil mehrmals um die Hüfte gewickelt, der Oberkörper hing vornüber. Die Gestalt trug eine zerfetzte Uniform in den bayerischen Farben. Es war ein junger, schmächtiger Mann mit schwarzen Haaren. Ganz offenbar hatte er in letzter Verzweiflung das Seil um sich geschlungen, um trotz seiner Schwäche die Glocke weiterschlagen zu lassen. »Peter!«, schrie Magdalena. Obwohl sein Gesicht nicht zu sehen war, erkannte sie ihn sofort. Es war die Statur, die Haltung, etwas, das sie als Mutter nicht erklären konnte. Sie lief auf ihn zu und kniete sich vor ihm nieder, nahm seinen Kopf in die Hände und liebkoste ihn. Erleichtert stellte sie fest, dass er noch atmete. »Mein Gott, Peter«, flüsterte sie. »Was ist nur mit dir geschehen? Mein armer Bub!« Auch Simon war nun bei seinem Sohn angelangt. Er hielt Peter fest, während Pater Damian das Glockenseil zerschnitt. Endlich hörte das Läuten auf. Sanft legten sie ihren ältesten Sohn auf dem Kirchenboden ab. Unter der zerfetzten Uniform waren nun deutlich die dunklen Pestbeulen zu erkennen. Gott schütze uns!, dachte Magdalena. Doch auch das hielt sie nicht davon ab, Peter in den Armen zu halten. Ihr Sohn war heimgekehrt. Das war alles, was zählte.

 

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besucht, immer zu später Stunde oder früh am Morgen, wenn er unerkannt unter der Stadtmauer hindurchschlüpfen und durch die Gassen schleichen konnte. Die Genugtuung, ihn zu verhaften und in den Kerker zu werfen, wollte er Bürgermeister Rehlinger nicht verschaffen. Mit Pater Damian hatte Kuisl ein Klopfzeichen vereinbart, damit er jederzeit ins Spital und ins Seelhaus kam. Kuisl vermutete, dass der Pater die Spitalwachen bestochen hatte, auch um Simon und Magdalena einen Gefallen zu tun. Mittlerweile hatte er die Felder hinter sich gelassen. Vor ihm tauchte die Wertachbrücke auf. Sie war unbewacht, kein Mensch hielt sich in diesen angstvollen Zeiten noch vor der Stadt auf, auch auf den Feldern war kein Bauer zu sehen. Deshalb war auch die Tarnung überflüssig. Am liebsten hätte Kuisl den schweren stinkenden Mantel weit von sich geworfen, doch er war Klingensteiners Lieblingsstück. Also schritt er weiter durch die Hitze voran, bis sein Ziel endlich in Blickweite kam. Die Kirche Sankt Dominikus. Noch immer verstand Kuisl nicht, warum Peter einen Brief des Kronprinzen nach Kaufbeuren bringen sollte. Doch seine große Nase sagte ihm, dass daran etwas faul war. Bürgermeister Rehlinger hatte damals, am Tag ihrer Ankunft, von einem Kurier Max Emanuels gesprochen. Irgendetwas musste es also damit auf sich haben. Jakob Kuisl wusste, dass sein Enkel schlau war. Wenn es sich um einen wichtigen Brief mit möglicherweise geheimem Inhalt handelte, hatte er vielleicht versucht, ihn zu verstecken. Hier in der Kirche ... Der Henker eilte über den verlassenen Kirchhof, öffnete die Tür und betrat das angenehm kühle Innere. Sein Blick glitt über die im Dunkeln liegende Einrichtung. Kirchen-

 

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bänke, Seitenaltäre mit den üblichen Heiligenfiguren, der schlichte Altar ... Kuisl stellte sich vor, wie Peter vor zwei Tagen die Kirche betreten hatte, schwer krank, wie er zum Glockenturm getaumelt war, um dort am Glockenseil zu ziehen. Er ging den Weg seines Enkels nach, bis er schließlich im hohen, innen vollkommen hohlen Glockenturm stand. Das abgeschnittene Seil lag am Boden, der mit Vogelkot und abgebröckeltem Putz übersät war. Es gab einige kleine Nischen, die jedoch leer waren. Nur wenig Licht fiel durch einige Fenster weiter oben, nicht viel breiter als Schießscharten. Darüber ragten die Balken des Glockenstuhls. Suchend sah Kuisl sich um. Wo ...? Als er das Papier schließlich fand, musste er beinahe laut auflachen. Er hatte mit einem Versteck gerechnet, irgendeinem Hinweis, vielleicht sogar einem Rätsel ... Doch das Ding lag einfach auf dem Boden, halb verborgen unter dem Putz, im Zwielicht war es kaum zu sehen gewesen. Peter hatte den Gegenstand nicht versteckt, er war ihm einfach beim Läuten der Kirchenglocken aus der Tasche gefallen. In all der Aufregung hatten ihn weder die Wachen noch Pater Damian, Magdalena oder Simon bemerkt. Kuisl bückte sich und hob das Ding auf. Sofort stutzte er. Wenn das der Brief des Kronprinzen war, war es ein verflucht langer Brief. Es handelte sich um etliche zusammengerollte Papierseiten, die mit einem dünnen Faden verschnürt waren. Die Seiten waren von minderer Qualität, auch fehlte ein amtliches Siegel. Nachdenklich öffnete Kuisl den Faden und entrollte die Seiten. Er erkannte Peters Schrift und begann zu lesen. Nein, das war kein Brief. Dies hier war etwas ganz anderes ...

 

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Eine ganze Weile stand der Henker im Kirchturm und bewegte lautlos die Lippen. Er war überrascht, wie flüssig und logisch sein Enkel formulieren konnte. Was Kuisl las, war ihm vollkommen neu. Kein anderer vorher hatte ähnliche Gedanken in solcher Klarheit niedergeschrieben, nicht der Jesuit Athanasius Kircher, nicht mal der große Avicenna. Und doch waren Peters Beobachtungen vollkommen einleuchtend. Sie brachten Kuisl zu einer eigenen Überlegung. Einer Überlegung, die seit Tagen schon in ihm gewabert, die der Suff aber bisher verdeckt hatte. Erst durch Peters Aufzeichnungen nahm sie nun Gestalt an. Seine Hände, die die Seiten hielten, zitterten vor Aufregung. Es wäre möglich ... Die ganzen Morde nur durch ... Der Schlag traf ihn seitlich an der Stirn und ließ ihn zurücktaumeln. Der Henker blinzelte. Als er wieder klar sah, erblickte er einen schwarzen Schatten, der erneut auf ihn zurauschte. Es war ein großer hagerer Mann mit Augenklappe, gehüllt in einen schwarzen Mantel. In der linken Hand hielt er einen Stein, offenbar jener Stein, der Kuisl an der Schläfe getroffen hatte. Die rechte Hand ging zum Gürtel und zog ein langes Messer. An den Bewegungen des Mannes erkannte Kuisl sofort, dass sein Gegner ein geübter Kämpfer war. Der Henker griff zu seinem Knüppel. Der Mann stach nach ihm, und Kuisl gelang es eben noch,

 

 

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kierte einen weiteren Ausfall des Mannes, als er sich kurz bückte und wenigstens einige der Seiten unter seinen Mantel stopfte.

 

Aus dem Augenwinkel nahm er eine Bewegung wahr. Wieder holte der Mann mit dem Messer aus. Zum Ausweichen war es zu spät, und so tat Kuisl etwas, womit sein Gegner nicht gerechnet hatte: Er wich nicht aus, er griff auch nicht mit dem Knüppel an. Stattdessen ließ er den Knüppel fallen ...

 

Und sprang nach oben.

 

Über Kuisl, in etwa zweieinhalb Schritt Höhe, baumelte noch immer das verkürzte Glockenseil. Der Henker streckte sich, erreichte das Tau gerade so eben und zog sich daran hoch. Die Glocke begann wild zu läuten, Kuisl schwang hin und her wie ein fetter menschlicher Glockenschlegel. Beim dritten Schlag traf er den Einäugigen mit seinen schweren Lederstiefeln mitten im Gesicht.

 

Keuchend taumelte der Mann zurück, prallte gegen die Wand des Kirchenturms. Eigentlich hatte Kuisl erwartet, dass der Tritt dem Kerl mindestens den Kiefer gebrochen hatte, doch er stand erstaunlich schnell wieder auf. Sein Messer war ihm entglitten. Stattdessen sprang der Mann mit einem heiseren Schrei hoch und hängte sich an Kuisls Beine. Er zerrte an ihm und versuchte, den Henker zu Fall zu bringen.

 

Nun hingen zwei Männer an dem Glockenseil. Das dünne Tau schnitt Kuisl schmerzhaft in die Finger, doch es riss nicht.

 

Stattdessen hörte der Henker weit oben im Glockenstuhl ein Knirschen.

 

Heilige Sch ..., fuhr es ihm noch durch den Kopf.

 

Dann wurde das Seil ganz plötzlich locker, und die beiden Männer fielen zu Boden.